Österreich: Pflegefonds wird deutlich aufgestockt und jährlich valorisiert

Bundesregierung und Länder haben vereinbart, den gemeinsam finanzierten „Pflegefonds“ von derzeit 455,6 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 aufzustocken und ab 2025 zu valorisieren.

Die Finanzierung des Pflegefonds erfolgt weiterhin zu zwei Drittel durch den Bund, das restliche Drittel durch Länder und Gemeinden. Die Gesamtdotierung des Pflegefonds für die Periode 2024 bis 2028 beträgt somit 6,034 Mrd. Euro.

Mit den zusätzlichen Mitteln soll u.a. der in den Jahren 2022 und 2023 gewährte Gehaltsbonus für Pflegekräfte und der monatliche Ausbildungszuschuss für Pflegeausbildungen in der Höhe von 600 € für die nächsten fünf Jahre abgesichert werden. Damit will die Regierung den Pflegeberuf attraktiver machen. Ausserdem können künftig auch die Kosten für „Community Nursing“ aus Mitteln des Pflegefonds abgedeckt werden. Zur Kompensation von Einnahmeausfällen der Länder aufgrund des im Jahr 2018 abgeschafften „Pflegeregresses“ stellt der Bund weiterhin 300 Mio. € pro Jahr über den Pflegefonds bereit.

Länder bauen Angebote aus und erhöhen Ausbildungsplätze

Um die Ziele des Pflegefondsgesetzes – u.a. eine verbesserte Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Österreich und die Verfügbarkeit leistbarer Pflege-Dienstleistungen – zu erreichen, sind die Länder künftig auch dazu angehalten, das Angebot an mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, teilstationärer Tagesbetreuung, alternativen Wohnformen und an Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen zu sichern bzw. zu steigern. Das Gleiche gilt für die Zahl der Ausbildungsplätze.

Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Personenbetreuung wird fortgesetzt

Mit einer zweiten Regierungsvorlage soll die Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Personenbetreuung aktualisiert werden. So ist etwa vorgesehen, den bestehenden Kostenschlüssel – 60 % der Förderungen trägt der Bund, 40 % übernehmen die Länder – für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortzuschreiben. Außerdem werden die Förderbeträge an die geltenden Richtlinien des Sozialministeriums angepasst, wobei diese aktuell bei 800 € im Falle einer Betreuung durch selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen und bei 1.600 € im Falle einer Anstellung der Betreuungskräfte liegen. Ebenso wird berücksichtigt, dass Unterstützungsleistungen für die 24-Stunden-Betreuung mittlerweile unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt werden.

>Das Gesetzespaket im Parlament (>2303 d.B.) sowie (2313 d.B.)

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