Im Jahr 2016 trat eine umfassende Neuausrichtung des Gesundheits‐ und Krankenpflegegesetzes 1997 (GuKG-Novelle 2016) in Kraft. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) evaluierte laufend deren Umsetzung (Abb.) und legte nun einen zusammenfassenden Endbericht vor.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den zeitlichen Verlauf seit der GuKG‐Novelle 2016 mit den Jahren der Berichtsveröffentlichungen:
Der vorliegende Endbericht führt die Ergebnisse und bereits finalisierten und/oder publizierten Schlussfolgerungen aus nachfolgenden Berichten zusammen:
» Fortschrittsbericht an den Nationalrat (2019)
» Case Study 1 (2020)
» Case‐Study‐Bericht (2021)
» Sekundärdatenanalyse zur Berufsbildungslandschaft Pflege (2023)
» Fokusstudie Pflege (2023)
>Der GÖG-Endbericht zur GUKG-Novelle 2016 zum Download hier (pdf, 102 S., Nov. 2023)
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Hintergrund:
Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Novelle des Gesundheits‐ und Krankenpflegegesetzes (GuKG‐Novelle 2016) soll zu einer Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals und damit zu einer verbesserten Versorgungssituation im Sinne der Gesundheitsreform beitragen. Die vom Gesetz geforderte, begleitende Evaluierung wurde im Auftrag des Gesundheitsministeriums von der GÖG von 2017 bis 2023 durchgeführt.
Der Fokus lag dabei insbesonders auf:
– dem neu geschaffenen Berufsbild der (zweijährig ausgebildeten) Pflegefachassistenz,
– der künftig ausschliesslich an Fachhochschulen durchzuführenden, dreijährigen Grundausbildung des Gehobenen Dienstes für GUKP (mit Berufsberechtigung und Bachelor-Abschluss), mit Übergangsfrist bis 2024,
– den an den gehobenen Dienst für Gesundheits‐ und Krankenpflege übertragenen ärztlichen Tätigkeiten,
– den an die Pflegeassistenzberufe übertragenen pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten, sowie
– auf dem Setting-spezifischen Skill‐and‐Grade‐Mix der Gesundheits‐ und Krankenpflegeberufe.
Ergebnis: Durch die hochschulische Qualifizierung zur DGKP konnten vermehrt professionelle Handlungsspielräume eröffnet werden. Deren Nutzung im Sinne einer Kompetenzorientierung fördert die Umsetzung eines an Versorgungsansprüchen orientierten Grade‐Mix und trägt zu einer funktionierenden interprofessionellen Zusammenarbeit bei. Dadurch können in weiterer Folge Versorgungskontinuität und Pflegequalität verbessert werden, so der Bericht.
Als weitere positive Wirkung der umfassenden Berufsreform identifiziert der Schlussbericht eine erlebte Attraktivität der pflegerischen Kernkompetenzen. Bei ausreichend Handlungsspielräumen können diese zu einer erhöhten Berufszufriedenheit und damit zu einer längeren Berufsverweildauer beitragen (was angesichts des steigenden Fachkräftemangels sehr willkommen ist).
Durch diese beiden identifizierten und einander beeinflussenden Wirkstränge kann ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der beabsichtigten Ziele der Gesetzesreform – Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals und verbesserte Versorgungssituation – geleistet werden, so das ermutigende Resümee des Berichts.