In einem Beratungsgespräch mit Spitzen aus der Gesundheits- und Pflegebranche stellte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vergangenen Dienstag die Eckpunkte für ein neues „Pflegekompetenzgesetz“ vor. Vertreter der Ärzteschaft und der Profession Pflege zeigen sich beeindruckt.
„Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege. Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig“, kommentierte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), das vom Minister vorgelegte Eckpunktepapier. Auch Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, sieht keine Zweifel an der Notwendigkeit des neuen Ansatzes.
Eigenständiger Heilberuf mit eigenen Kompetenzen
Der laut Minister bereits „in den nächsten Wochen“ vorliegende Gesetzentwurf, der bis Sommer 2024 vom Kabinett beschlossen werden soll, sieht eine deutliche Kompetenzerweiterung von akademischen Pflegekräften vor: In Zukunft sollen Pflegekräfte – je nach Ausbildungsgrad – mehr Verantwortung in der Wundversorgung ausüben und überdies pflegerische Leistungen, Hilfsmittel und auch einige Arzneimittel eigenständig verordnen können. Weiters sollen Pflegekräfte zukünftig eine größere Rolle bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und der Begutachtung im Rahmen des Entlassungsmanagement übernehmen. „Der Arztvorbehalt ist in vielen Bereichen veraltet. Pflegende brauchen mehr und eigenständige Handlungsspielräume“, zeigt sich die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll überzeugt.
Etablierung der Advanced Practice Nurse
Gemäß des Eckpunktpapiers sollen mit dem neuen Gesetz auch die Berufsbilder der Advanced Practice Nurse einschließlich der Community Health Nurse etabliert werden, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verliert. Pflegefachpersonen mit APN-Master-Abschluss erhalten entsprechend der im Studium vermittelten Kompetenzen weitergehende Befugnisse im Rahmen der Verordnung von häuslicher Krankenpflege.
Ein weiterer Meilenstein ist laut Deutschen Pflegerat die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene. Diese soll mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet werden und Empfehlungen für eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Scope of Practice und eine Muster-Weiterbildungsordnung aussprechen können.
„Die Eckpunkte zeigen, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Stellenwert professioneller Pflege für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland sieht und jetzt die überfälligen Weichen stellt. Das ist ein großer Sprung, der uns zuversichtlich für das kommende Jahr stimmt“, begrüßte Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK, die Reformpläne.