Ba-Wü: Registrierung für Pflegekammer angelaufen – Arbeitgeber empfehlen Boykott

Die Arbeitgeber der über 113.000 Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg hatten deren Daten an den Gründungsausschuss zu melden. Letzterer informiert jetzt alle Registrierten über die Möglichkeit des Widerspruchs bis zum 23. Februar 2024.

Wird die vorgegebene 60-Prozentmarke (Quorum) der registrierten Pflichtmitglieder nicht erreicht, wird die Pflegekammer kraft Gesetzes nicht errichtet. Diese Feststellung wird sodann das Sozialministerium am 25. März treffen. Daher startete der Gründungsausschuss jetzt eine Informationskampagne „pflege. nur mit uns!“.

Boykott-Aufruf des Arbeitgeberverbandes bpa an die Pflegekräfte

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat seinerseits die betroffenen Beschäftigten in seinen Mitgliedseinrichtungen brieflich dazu aufgerufen, sich gegen eine Registrierung in der geplanten Pflegekammer Baden-Württemberg auszusprechen (d.h. zeitgerecht persönlichen Widerspruch gegenüber dem Gründungsausschuss einzulegen. Anm.d.Red.).

Tatsächlich ist jedoch eine Pflegekammer – mit 100 Prozent Pflichtmitgliedern – die einzige rechtliche Möglichkeit zur beruflichen Selbstbestimmung der Pflegenden. Denn in den Gewerkschaften ist nur rund jede zehnte Pflegefachperson freiwilliges Mitglied.

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