Burgenland: Jetzt auch Vertrauenspersonen für häusliche Betreuung Pflegebedürftiger angestellt

Seit 1. Jänner 2024 ist das einzigartige, seit 2019 bereits vielfach bewährte Anstellungsmodell für betreuende Angehörige auch für Vertrauenspersonen anwendbar. Auch diese können jetzt – je nach Pflegestufe in Teil- oder Vollzeit – angestellt und regulär entlohnt werden.

Die Erweiterung öffnet das Anstellungsmodell auch für Personen, die zwar nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, jedoch  ein Vertrauensverhältnis zu dieser haben. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „Diese Erweiterung ermöglicht es beispielsweise Nachbarn oder engen Freunden, in das Anstellungsmodell einzusteigen.“ So können ab sofort nach Wunsch noch mehr Burgenländer*innen zu Hause betreut werden. Das zögert in vielen Fällen eine (teure) stationäre Pflege hinaus und wirkt gleichzeitig dem Pflegenotstand entgegen.

Mit 460 Anstellungen seit 2019 bestens bewährt

Seit November 2019 ermöglicht das Burgenland als einziges Bundesland die Anstellung von betreuenden Angehörigen (wir berichteten laufend). „Unsere ältere Generation möchte so lange wie möglich zu Hause betreut werden“, betont Sozial-Landesrat Leonhard Schneemann. Die Anstellung läuft dabei über die Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) und ermöglicht es den Angehörigen und jetzt auch den Vertrauenspersonen, sich um pflegebedürftige Menschen zu Hause zu kümmern und voll sozial abgesichert und entlohnt zu werden. Bislang gab es insgesamt über 460 Anstellungen. Derzeit sind 298 betreuende Angehörige angestellt.

„Der innovative Weg, den das Burgenland damit eingeschlagen hat, wird auch von vielen anderen Regionen und Ländern mit großem Interesse verfolgt, von denen wir immer wieder Anfragen erhalten“, berichtet Schneemann.Daher lag es nahe, das Erfolgsmodell auch auf nahestehende Vertrauenpersonen der Pflegebedürftigen zu erweitern – mit allen Vorteilen für die betreuenden Personen: Bezahlung, soziale Absicherung und eine berufliche Zukunft.

Voraussetzungen für Anstellung als betreuende Vertrauensperson

Wie bisher müssen pflegebedürftige Personen zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein, um das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen zu können. Die betreuenden Vertrauenspersonen  – mit Hauptwohnsitz im Burgenland – müssen körperlich, gesundheitlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet sein und – wenn sie keine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich haben – innerhalb eines Jahres am BFI eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten absolvieren.

Den betreuenden Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen wird auch weiterhin Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen kostenlos zur Seite gestellt, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen, zu beraten und Hilfestellung zu leisten.

Das Gehalt der betreuenden Personen wird dem Gehaltsschema des Landes angepasst und jährlich valorisiert. Für sie gilt der Mindestlohn von rund 2.000 Euro netto. Dies setzt sich zusammen aus dem Selbstbehalt der zu betreuenden Person – aus Pension und Pflegegeld gegenfinanziert – und der Förderung des Landes. Der Anstellungsumfang bleibt nach dem folgenden Schema erhalten:

· Bei Pflegestufe 3 – Anstellung für 20 Wochenstunden
· Bei Pflegestufe 4 – Anstellung für 30 Wochenstunden
· Ab Pflegestufe 5 – Anstellung für 40 Wochenstunden (2000 € /netto)

Interessierte Personen können sich bei den Pflege- und Sozialberater*innen an allen Bezirkshauptmannschaften des Landes sowie bei der Pflegehotline unter der Nummer 057/600-1000 informieren.

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