Das Pflegegeld wurde in Österreich abJahresbeginn 2024 in allen sieben Stufen um 9,7 Prozent valorisiert.
Das Pflegegeld beträgt ab dem 1. Jänner 2024 monatlich:
Stufe 1: € 192,00
Stufe 2: € 354,00
Stufe 3: € 551,60
Stufe 4: € 827,10
Stufe 5: € 1.123,50
Stufe 6: € 1.568,90
Stufe 7: € 2.061,80
Die Pflegegelderhöhung wurde im Dezember 2023 vom Sozialministerium in einer >Verordnung in Artikel 3 bekannt gegeben. Die Wertanpassung (Valorisierung) ist erst seit einigen Jahren gesetzlich verpflichtend und berechnet sich jeweils aus der allgemeinen Teuerung des Vorjahres.
Angehörigen-Bonus: 2024 erstmals in voller Höhe von 1.500 Euro
Der zur Jahresmitte 2023 erstmals (zur Hälfte) gesetzlich eingeführte >„Angehörigenbonus“ dient als finanzielle Unterstützung für die Pflege in der Familie. Er gebührt innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen und ab Pflegestufe 4.
Hintergrund
Das Bundespflegegeld wurde in Österreich mit Wirksamkeit ab 01. Juli 1993 gesetzlich eingeführt. Bei diesem wegweisenden Schritt hat der Gesetzgeber jedoch „vergessen“, diese Leistung alljährlich an die allgmeine Inflation anzupassen. Somit mussten die Pflegebedürftigen in den 25 Folgejahren rund 35 Prozent Wertverlust des Pflegegeldes hinnehmen.
Unterbrechung: Das Pflegegeld ruht ab dem zweiten Tag eines stationären Krankenhaus-, Rehabilitations- oder Kuraufenthaltes für dessen Dauer, wenn ein in- oder ausländischer Sozialversicherungsträger, der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt überwiegend die Kosten des Aufenthaltes trägt. Ein stationärer Aufenthalt ist der pflegegeldauszahlenden Stelle daher so schnell wie möglich zu melden, da sonst eine Rückforderung erfolgen muss.