Bayern: Verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen kommt

Was in Österreich bereits seit fünf Jahren erfolgreich läuft, soll nun auch in Bayern eingeführt werden: Ein verpflichtendes landesweites Berufsregister für Pflegefachpersonen. Der Gesetzentwurf hierzu liegt bereits dem Landtag vor.

Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach will mit dieser Reform die Interessenvertretung der Pflegekräfte stärken. Der vorgestellte Gesetzentwurf wurde auf der Basis von Empfehlungen eines eigens eingesetzten Reform- und Weiterentwicklungs-Beirats erarbeitet. Dessen wesentlichstes Ziel ist die Einführung eines verpflichtenden Berufsregisters für Pflegefachpersonen, das von der VdPB geführt werden soll.

Damit soll Klarheit über Anzahl, Altersstruktur und Qualifikation der Pflegekräfte geschaffen werden. So können Versorgungslücken frühzeitig erkannt und vorausschauend entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden, begründete Gerlach bei der Ersten Lesung im Landtag. Gerlach: „Auch können wir aus den Daten etwa den Bedarf an Aus-, Fort- und Weiterbildungen ableiten.“

Weiterhin freiwillige Mitgliedschaft

Die Registrierungspflicht bleibe freiwillig und werde nicht zu einer Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in der VdPB führen, versicherte die Ministerin. Die digitale Registrierung soll einfach und kostenlos sein.

Dem Entwurf zufolge soll der gesetzliche Auftrag an den VdPB erteilt werden, eine Weiterbildungsordnung zu erarbeiten, um den Pflegeberuf weiter zu professionalisieren und attraktiver zu gestalten. Die VdPB wurde 2018 gegründet und hat derzeit lediglich rund 3.500 Mitglieder. Sie ist also keine Pflegekammer und derzeit auch keineswegs repräsentativ für die Berufsgruppe.

>Gesetzentwurf zur Reform und Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)

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