Bayern: Landespflegerat rügt geplante Reform der Selbstvertretung und fordert Pflegekammer

Zweifel daran, dass die Reform der Selbstvertretung die professionelle Pflege in Bayern tatsächlich stärkt, bekundet der Landespflegerat.

So wird der entsprechende Gesetzesentwurf von Pflegeministerin Judith Gerlach zwar grundsätzlich begrüßt – insbesonders das künftig verpflichtende Berufsregister – jedoch eine echte Perspektive des bayerischen Sonderweges in einer aktuellen Stellungnahme in Frage gestellt.

Foto: © SWMBRK

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Zu den gravierenden konzeptiven Lücken zähle demzufolge vor allem, dass es trotz Reform weiterhin keine unabhängige, berufsständische Selbstverwaltung gebe. Diese sei nur durch eine Pflegekammer möglich, so die Forderung des BLPR. Daher müsse die bislang freiwillige Mitgliedschaft durch eine verpflichtende ersetzt werden. Wie berichtet, zählt die Vereinigung bislang Bayern-weit nur rund 3.500 Mitglieder.

„Das stückchenweise Hinzufügen „kammerähnlicher Elemente“ – wie beispielsweise einer Pflichtregistrierung – ändert wenig an der weiter bestehenden, fehlenden Anschlussfähigkeit. Gleichzeitig weisen die gesetzlichen Entwicklungen zur pflegerischen Berufsausübung (Pflegekompetenzgesetz) auf die dringende Notwendigkeit hin, gerade auch in Bayern eine echte und im Heilberufe-Kammergesetz verortete Selbstverwaltung zu schaffen“, resümiert BLPR-Vorsitzende Edith Dürr (Bild), Generaloberin der Schwesternschaft des Bayerischen Roten Kreuzes.

Quelle: PM, 29.01.2024

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