Sachsen: Umfassend modernisiertes Hilfegesetz bei psychischen Krankheiten jetzt im Landtag

Das bisherige Landesgesetz aus 1994 über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen wurde grundlegend überarbeitet. Nun soll es den modernen Grundsätzen des psychiatrischen und psychosozialen Hilfesystems gerecht werden.

Betroffene sollen frühzeitig und koordiniert Unterstützung erhalten. Etwa 60.000 Menschen in Sachsen sind schwer psychisch krank. Auch deren Familien sind betroffen. Circa 150.000 Angehörige tragen eine enorme Last. Ziel ist es, die Prävention zu stärken und dadurch auch die Zahl stationärer psychiatrischer Behandlungen zu vermindern.

.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Neue gesetzliche Grundlage für die moderne Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten in Sachsen“

.

Zu den künftigen gesetzlichen Neuerungen zählen z. B. die verbesserte Koordination von ambulanten und stationären Leistungen diverser Anbieter sowie die Aufnahme neuer Hilfeformen – wie der Einsatz von Genesungsbegleitern – und die explizite Berücksichtigung psychotherapeutischer und psychosomatischer Angebote. Zudem wird die Beteiligung der Patient*innen und der Angehörigen betont.

Der Gesetzentwurf wurde mit hoher Beteiligung der Fachöffentlichkeit erstellt und soll noch im Jahr 2024 verabschiedet werden – denn: Psychische Erkrankungen stellen nicht nur eine hohe Belastung für die betroffene Person dar, sondern haben Auswirkungen auf das soziale und berufliche Umfeld und meist Folgen für die Teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Quelle: PM 30.01.2024

image_pdfimage_print