a&w Blog: Zeit für echte Modernisierung der Berufskrankheitenliste – auch für Pflegende!

Mangels eines Expertenbeirats tritt die Berufskrankheiten-Liste in Österreich seit vielen Jahren auf der Stelle – auch zu Lasten der professionellen Pflege. Warum es in Deutschland weitaus besser läuft und welcher rot-weiss-rote Aufholbedarf besteht, analysiert Claudia Neumayer-Stickler in diesem lesenswerten Blog.

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Claudia Neumayer-Stickler (Bild) ist Juristin und leitet das Referat für Gesundheitspolitik im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).

Foto: a&w blog

Ziehen sich Arbeitnehmer*innen gesundheitliche Schädigungen zu, so stehen ihnen Leistungen aus der Unfallversicherung (nicht wie sonst im Krankheitsfall aus der Krankenversicherung) zu. Jedoch: Es fehlen mindestens 12 Berufskrankheiten in der Liste – unter anderem Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates(!) oder berufsbedingte psychische Erkrankungen, die (auch) im Pflegebereich häufig vorkommen.

Die Versicherungssparte macht einen Unterschied! So muss die Krankenbehandlung laut ASVG nur „ausreichend und zweckmäßig sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, während die Unfallheilbehandlung „mit allen geeigneten Mitteln“ zu erfolgen hat, macht die Autorin aufmerksam. Die Leistungsansprüche in der Unfallversicherung seien ihr zufolge daher auch wesentlich umfassender als in der Krankenversicherung – mit folgenden wesentlichen Vorteilen:

  • vielfach besserer Versorgungsanspruch bei Heilbehandlung und Rehabilitation
  • Qualifikation und Umschulung, falls der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
  • Entfall von Kostenbeteiligung, u. a. für den Rehabilitationsaufenthalt oder bei Hilfsmitteln
  • eine monatliche Rente bei starken, langanhaltenden Einschränkungen
  • finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen (u. a. Renten) für den Fall, dass die Berufskrankheit zum Tod führt
  • Wichtig dabei: Auch Spät- oder Langzeitfolgen sind vom Versicherungsschutz gedeckt.

„Heben und Tragen von Lasten wird ignoriert“

Claudia Neumayer-Stickler: „Ignoriert werden weiters Arbeitnehmer*innen, die durch das regelmäßige Heben und Tragen von schweren Lasten umfassende Schäden der Bandscheiben davongetragen haben. Dies betrifft vor allem viele Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege- und Behindertenbetreuungsbereich (…)“. Eine Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein wichtiger Beitrag gewesen, so die Autorin.

Ebenso würden psychische Erkrankungen, die in vielen Fällen eine direkte Ursache in den Arbeitsbedingungen haben, nicht berücksichtigt. Neumayer-Stickler: „Dabei steigen die Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen laufend …“. (…)

>zum ausführlichen a&w-Blogbeitrag (22.02.2024)

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