Zuwanderung von ausländischen Pflegekräften nach Deutschland ab 1. März erleichtert

Mit der Anerkennungspartnerschaft und erweiterten Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von qualifizierten Pflegehilfskräften treten am 1. März 2024 erste wichtige Bausteine des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes für die Pflege in Kraft.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) sieht darin wichtige Erleichterungen für den Zuzug internationaler Pflegefach- und vor allem -hilfskräfte.

„Die Anerkennungspartnerschaft hilft den Einrichtungen, die Fachkräfte schon früh einreisen zu lassen, weil sie dann erst in Deutschland die Anerkennungsverfahren beginnen und schon als Pflegehelfer arbeiten können“, erklärt bpa-Präsident Bernd Meurer (li.). Dies mache die Zuwanderung in die Pflege attraktiver und schneller und könne eine wichtige Entlastung für die Pflegeeinrichtungen darstellen, ist Meurer ü.

Rascher Einsatz von ausländischen Hilfskräften dringend notwendig

Durch die aktuell laufende Umsetzung eines neuen Personalbemessungssystems in der Pflege steige zudem der Bedarf an Pflegehilfskräften deutlich an. „Die zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz gehörende ‚Verordnung über die Beschäftigung von AusländerInnen‘ hilft bei der Ausbildung und Beschäftigung dieser Hilfskräfte, die zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unbedingt gebraucht werden“, so Meurer.

„Dem Wegbrechen von Versorgungsangeboten entgegentreten“

Der bpa-Präsident fordert nun weitere wirksame Schritte, um dem massiven Personalmangel und dem schon jetzt zu beobachtenden Wegbrechen der Versorgungsangebote in der Pflege zu begegnen. „Der Überprüfungsprozess für internationale Pflegekräfte muss komplett umgedreht werden. Wer eine entsprechende dreijährige Ausbildung hat, muss sofort als Fachkraft in Deutschland arbeiten dürfen. Ein eventuell notwendiger Vergleich der Ausbildungsinhalte kann im Nachgang erfolgen, während sich diese dringend benötigten Kräfte längst kompetent um pflegebedürftige Menschen kümmern können.“

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