VertretungsNetz: Immer mehr fragwürdige Hürden bei Anmeldung in Pflegeheimen

Immer öfters werden Hürden geschaffen, um den Anspruch auf einen Pflegeheimplatz zu erschweren oder um bestimmte Personengruppen von Pflegeeinrichtungen auszuschließen. Das VertretungsNetz gab Einblick in rechtlich fragwürdige Praktiken und problematische Entwicklungen in Österreich.

Man kann nicht automatisch für jede:n Heimbewohner:in eine Erwachsenenvertretung bestellen, um die eigenen Abläufe zu vereinfachen. Das wäre menschenrechtswidrig und eine Entmündigung“, stellt Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung, klar.

Manche Behörden versuchen seit einiger Zeit außerdem, durch Bürgschaften von Angehörigen einen befürchteten Zahlungsausfall zu verhindern, falls Bewohner:innen kein Vermögen haben. „Die Angehörigen sollen für den Fall, dass jemand einen kostenpflichtigen Kurzzeit- bzw. Übergangspflegeplatz nicht bezahlt, vorab eine Haftungserklärung abgeben. Bei VertretungsNetz sind mehrere Fälle bekannt, wo Zahlscheine von hohen Summen an Familien ausgestellt wurden. Es gibt für solche Bürgschaften jedoch keine gesetzliche Grundlage“, erläutert Marlovits.

Abweisungen zum „Schutz des Pflegepersonals“

In Salzburg werden dem VertretungsNetz zufolge sogar noch zusätzliche Hürden aufgebaut. Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in den Seniorenwohnhäusern der Stadt seit einigen Jahren nicht mehr aufgenommen. Man müsse die Pflegekräfte vor aggressivem Verhalten schützen, so die stigmatisierende Argumentation, die psychisch erkrankte Menschen pauschal als „gefährlich“ verdächtigt. „Wir fordern ein Ende der Ausgrenzung und Diskriminierung, immerhin trägt Salzburg stolz den Titel Menschenrechtsstadt“, so Norbert Krammer, Bereichsleiter Erwachsenenvertretung für die Region.(…)

>zur ausführlichen Aussendung des VertretungsNetz via apa

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