Sachsen: Die Fachkraftquote in Pflegeheimen wird abgeschafft, neue Wohnformen nun klarer geregelt

Der Sächsische Landtag hat am 20. März 2024 das „Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts“ beschlossen. Damit entfällt u.a. in den Pflegeheimen die sogenannte ordnungsrechtliche Fachkraftquote.

Die Fachkraftquoten in der Pflege von i.d.R. 50 bis ca. 53% sind in den ordnungsrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Länder geregelt. Das neue „Sächsische Wohnteilhabegesetz“ regelt künftig umfassender als bisher den Rahmen für Pflegeheime, ambulante betreute Wohngemeinschaften, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und andere Wohnformen für Pflegebedürftige.

Flexibler Personaleinsatz statt starrer Quote

In vollstationären Pflegeeinrichtungen entfällt demnach die Fachkraftquote. Nun folgt das Heimordnungsrecht den neuen Personalbemessungsvorgaben des Leistungsrechts (SGB XI). „Gerade die Pflege leidet unter einer sich verschärfenden Personalsituation. Mit dem Personalbemessungsinstrument setzen wir nun auf Lösungen, die den tatsächlichen Pflegebedarfen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner je nach Pflegegrad gerecht werden, anstatt auf starre Fachkräftequoten zu pochen. Das Gesetz ermöglicht damit eine flexible und bedürfnisorientierte Personaleinsatzplanung“, erläutert die Grüne Landtagsfraktion auf ihrer Webseite.

Neue Wohnformen erhalten klareren gesetzlichen Rahmen

Auch Wohngemeinschaften in Sachsen sind von wesentlichen Änderungen betroffen. Ambulant betreute WGs werden künftig dahingehend überprüft, ob es sich um eine selbstverantwortete oder Anbieter-verantwortetee Wohngemeinschaft oder Einrichtung handelt. Das bringt mehr rechtliche Klarheit für Leistungsanbieter. In selbstverantworteten Wohngemeinschaften ist jetzt ein Selbstbestimmungsgremium vorgesehen.

In Anbieter-verantworteten Wohngemeinschaften ist künftig keine ständig anwesende Pflegefachkraft erforderlich, wenn der konkrete Pflege- und Betreuungsbedarf der Bewohner:innen dies nicht erfordert. Es ist ediglich eine Rufbereitschaft sicherzustellen. Auch eine eigenständige Pflegedienstleitung für Anbieter-verantwortete WGs ist nicht mehr erforderlich.

>Hier geht es zum Gesetzentwurf.

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