Kraft Gesetzes muss es künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung für Studierende einer hochschulischen Pflegeausbildung geben. Daher haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jetzt Verhandlungen aufgenommen.
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ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler mit Studierenden
Foto: ver.di
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Wie berichtet, wurde das Pflegestudium in Deutschland im Rahmen des „Pflegestudiumstärkungsgesetzes“ als duales Studium weiterentwickelt. Die Studierenden, die jetzt mit einer hochschulischen Ausbildung nach Pflegeberufegesetz starten, erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Ebenso sind sie arbeits- und sozialrechtlich abgesichert.
„Nur mit besseren Bedingungen wird das Studium attraktiver. Und hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen sind für das Berufsfeld wichtig. Die Praxis braucht die Erkenntnisse aus der Wissenschaft und die Wissenschaft die Erfahrungen sowie Kenntnisse aus der Praxis“, so ver.di.
Die neuen Regelungen bieten die Möglichkeit, die tariflichen Regelungen – die für die Auszubildenden nach Pflegeberufegesetz schon lang gelten – jetzt auch auf die dual Studierenden auszudehnen.
„Gegenstand der Tarifverhandlungen sind allein die Ausbildungs- bzw. Studienbedingungen. Der Vorschlag der Arbeitgeber sieht einen eigenständigen Tarifvertrag für Pflegestudierende vor. Die Positionen liegen also noch weit auseinander“, berichtet die Gewerkschaft.