PPR 2.0: Deutscher Bundesrat verabschiedet Pflegepersonalbemessungsverordnung für Krankenhäuser

 

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt.

Ab in Kraft treten zum 1.Juli 2024 soll mit der Verordnung die Ist-Personalbesetzung auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder aller Krankenhäuser mit der durch die PPR erfasste Soll-Personalbesetzung verglichen werden. Mit der Einführung der PPR 2.0, auf welche sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di bereits 2019 geeinigt hatten, hofft die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen und auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar zu verbessern.

„Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungsverordnung am Freitag eine deutliche Verbesserung für die professionelle Pflege auf den Weg gebracht – das ist ein sehr positives Signal an die Berufsgruppe. Zum 1. Juli tritt nun die PPR 2.0 in Kraft, mit der deutlich wird, welchen Pflegebedarf die Patient:innen wirklich haben“, begrüßte Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, die Entscheidung des Bundesrats.

 Ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs

Auch der Deutsche Pflegerat gratulierte zum Erreichen dieses so wichtigen Meilensteins: „Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), hin.

Podcast-Empfehlung

Im Übergabe Podcast zeigt Pflegeexperte Arne Evers (Pflegedirektor St. Josefs-Hospital Wiesbaden) die historische Entwicklung der PPR, ihre Ziele und die Herausforderungen ihrer Implementierung. Zentral ist dabei die Frage, wie die PPR 2.0 die Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal verbessern und zu einer höheren Qualität in der Patient:innenversorgung beitragen kann.

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