Mit dem Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) will die deutsche Bundesregierung – parallel zur anstehenden Krankenhausreform – jetzt auch die ambulante Versorgung verbessern.
Patient*innen sollen künftig leichter Zugang zur Behandlung bekommen. Durch den Wegfall der Budgets wird es für Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patient*innen anzunehmen. Unnötige Quartalsuntersuchungen entfallen, sodass überfüllte Wartezimmer vermieden werden. Der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung wird verbessert. Pflege- und Patientenvertreter erhalten mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben“, betont einmal mehr Bundesgesundheits-minister Prof. Karl Lauterbach (Bild). Daher sei – parallel zur Krankenhausreform – auch die Reform der ambulanten Versorgung „zwingend notwendig“.
Das geplante Gesetz im Überblick
Das ist u.a. vorgesehen:
- Der Hausarztberuf soll deutlich attraktiver werden:
– Alle Hausarztleistungen inklusive Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet (Budgetvorgaben fallen weg).
– Patient*innen mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden (neue Versorgungspauschalen).
– Hausärzt*innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen – wie z.B. bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche – werden besonders honoriert (Einführung von Vorhaltepauschalen). - Gemeinden und Städten wird es erleichtert, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.
- Die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung wird verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen wird vereinfacht. Es werden insbesondere zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen, um ihnen den Zugang zur Versorgung zu erleichtern.
- Es wird eine separate Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut:innen etabliert, die Kinder- und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.
- Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür sollen die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt werden.
- Die Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird gestärkt. Dafür sollen die Beteiligungsrechte erweitert und die Entscheidungen des G-BA beschleunigt werden.
- Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen sind für Versicherte künftig jährlich verpflichtend transparent zu veröffentlichen.
AOK fordert Änderungen im Bundestag
Der AOK-Bundesverband sieht den Entwurf des GVSG als „Gesetz der verpassten Chancen“ und hofft, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren „noch mehr Substanz bekommt“ – damit innovative Ansätze zur Stärkung der regionalen, Sektoren-unabhängigen Gesundheitsversorgung wieder an Bedeutung gewinnen.
> AOK Positionspapier zum GVSG-Entwurf
GKV: Wegfall der Hausarzt-Budgets nicht sinnvoll
Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen beklagt den geplanten Wegfall der Budgets für Hausarztpraxen, da hiedurch „…künftig weniger Anreize bestehen werden, ärztliche Praxen in ländlichen Räumen zu führen“. Die Budgetierung habe sich als Steuerungsinstrument gerade im Bereich der hausärztlichen Versorgung bewährt, um bedarfsnotwendige Praxen besser zu honorieren.
Im Gegensatz dazu begrüsst beispielsweise Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (Bild) den geplanten Wegfall der Budgetierung, fordert jedoch von der Bundesregierung eine noch stärkere Unterstützung der niedergelassenen Ärzte ein.