Deutsche Krankenhausreform: Bund ignoriert Input der Länder und der Profession Pflege

Am 15. Mai wurde der Entwurf zur Krankenhausreform vom Kabinett beschlossen – gegen den Einwand der Bundesländer. Auch die Rolle der Profession Pflege wird im neuen Entwurf weitgehend ignoriert.

Der Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geht nun zur Debatte in den Bundestag.  Bundesminister Lauterbach will mit der neuen Reform die prekäre finanzielle Lage vieler deutscher Krankenhäuser verbessern und durch stärkere Spezialisierung die Qualität der Versorgung steigern. In Zukunft sollen Krankenhäuser anstatt der bisher üblichen Fallpauschalen 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen Leistungsgruppen werden, die auf bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben basieren.

An den Ländern vorbei

Von vielen Landesvertretern wurde der Kabinettsbeschluss heftig kritisiert: Obwohl sich alle Bundesländer sehr aktiv und konstruktiv in den Prozess eingebracht und gemeinsam Änderungen vorgeschlagen hätten, seien diese vom Bundesgesundheitsminister erneut nicht berücksichtigt worden. „Der Bundesminister agiert wiederholt an den Ländern vorbei und findet immer wieder neue Ausreden. Das ist ein Affront“, beschwerten sich die Gesundheitsministerinnen Petra Köpping (Sachsen), Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) und Heike Werner (Thüringen) in einem gemeinsamen Statement über das Vorgehen. Mehrere Bundesländer – darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen – haben bereits mit einer Verfassungsklage gedroht, da Krankenhausplanung Ländersache sei.

Experten aus der Branche sind skeptisch

Auch in der Gesundheitsbranche stößt der Entwurf überwiegend auf Ablehnung. „Wenn das Gesetz so umgesetzt wird, führt es zu langen Wartelisten, Fehlanreizen und mehr Bürokratie“, warnt Gerald Gaß, Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigt sich skeptisch und befürchtet eine substanzielle Verschlechterung der Versorgung im ländlichen Raum.

Pflege wieder einmal ignoriert

Als der ursprüngliche Expertenentwurf zur Krankenhausreform veröffentlicht wurde, reagierten Pflegeverbände überwiegend positiv. Grund dafür war, dass ursprünglich eine Ausweitung von Pflegebefugnissen im Raum stand, unter anderem auch die Idee von pflegegeleiteten Kliniken.

Allerdings wurde im nun beschlossenen Entwurf der hierfür verantwortliche Paragraf 115h SGB V, der medizinisch-pflegerische Leistungen in „Level-1i-Kliniken“ regeln sollte, vom Ministerium gestrichen. „Der Gesetzentwurf konzentriert sich wieder einmal auf den Arztvorbehalt und ignoriert die immense fachliche Kompetenz der Profession Pflege. Die Pflegeberufe werden erneut marginalisiert und ihre Forderungen ignoriert.“, so die harsche Kritik des Deutschen Pflegerates zum Gesetzesentwurf. Die darin genannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen zur Attraktivitätssteigerung des Berufs seien eine Farce.

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigte sich enttäuscht. „Wir sehen […] im aktuellen Entwurf, dass sämtliche Regelungen – wie die Stärkung der medizinisch-pflegerischen Versorgung –, die das Potenzial pflegerischer Kompetenzen gehoben und die Autonomie der Pflegefachpersonen gefördert hätten, gestrichen wurden.“, so DBfK-Bundesgeschäftsführerin Dr. Bernadette Klapper. Ohne die Einbeziehung der Profession Pflege könne die Reform schlicht nicht funktionieren, sind sich die im DPR vertretenen 16 Berufsverbände einig.

 

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