Qualitätsrahmen für bundesweite Pflegeberatung vorgelegt

Die „Chefsache Pflege“ hat – nach Jahren des Stillstands – offenbar rechtzeitig vor den deutschen Bundestagswahlen 2017 gehörig an Fahrt aufgenommen. Während noch viele Regelungen der Pflegestärkungsgesetze I und II gerade erst schrittweise in den Alltag der Einrichtungen und Dienste implementiert werden müssen, wartet schon der jetzt vorgelegte Entwurf zum PSG III in der Pipeline. High-speed anstatt Stillstand – Extreme anstelle eines „goldenen Mittelweges“…

 

Vor allem die Stärkung der qualifizierten Pflegeberatung, rückt nun in den Fokus. Dazu hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) kürzlich einen Qualitätsrahmen für Beratungsangebote in der Pflege vorgelegt. Dieser kann Politik und Praxis eine lange vermisste Grundlage für die konzeptionelle Weiterentwicklung und Gestaltung sowie die Bewertung der Qualität von Beratungsangeboten in der Pflege an die Hand geben.

ZQP

Grundlage für Politik und Praxis: Qualitätsrahmen für Pflegeberatung

 

Um pflegende Angehörige zu unterstützen und zur Stabilisierung der häuslichen Pflege beizutragen, kommt Beratung in der Pflege eine zentrale Rolle zu. Jedoch ist die Qualität höchst unterschiedlich und für Außenstehende oftmals nur schwer einzuschätzen. Ein zentraler Grund dafür ist, dass es bisher an einer allgemein gültigen konzeptionellen Grundlage für Inhalte, Qualitätsanforderungen sowie Dokumentation und Auswertung von Beratungsangeboten in der Pflege fehlte.

 

Vor diesem Hintergrund hat das ZQP nach zweijähriger Erarbeitung einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege vorgelegt, der konkrete Anforderungen für die bundesweiten Angebote festlegt. Dieser bietet Politik und Praxis einen validen Ausgangspunkt beispielsweise für die Erarbeitung der im PSG 2 vorgesehenen bundesweit einheitlichen Pflege-Beratungsrichtlinie genutzt werden.

 

 

Weitere Informationen zum ZQP-Qualitätsrahmen

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