Pflegekammer Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf auf dem Weg in den Landtag

Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, den Entwurf zum Pflegekammergesetz noch in diesem Jahr in den Landtag in Düsseldorf einzubringen. Hält der Zeitplan, könnte bereits Anfang 2022 die erste reguläre Kammerversammlung stattfinden.

Landtag-NRW

„Ich freue mich auf die Beratungen im Landtag“, sagte der frühere langjährige Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung und nunmehrige NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Eine breite Zustimmung zur Pflegekammer wäre auch ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege. Der Stellenwert und die Interessen des Pflegeberufs würden durch eine Kammergründung deutlich gestärkt, so der Politiker: Laumann: „Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitberaten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Mit dem Gesetzentwurf sind wir auf einem guten Weg, dass die Pflegekammer im Jahr 2020 gegründet werden kann.“

Der Pflegekammer in NRW – in der künftig mehr als 180.000 beruflich Pflegende ihre Interessen vertreten werden – sollen zentrale Aufgaben übetragen werden. Dazu gehören u.a. die Erstellng einer Berufsordnung und einer Mitgliedsbeitragsordnung, die Entwicklung von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für die beruflichen Fort- und Weiterbildungen, später auch für die gesamte Grundausbildung im Pflegebereich.

Voraussichtlich im Januar 2022 könnte dem derzeitigen Zeitplan zufolge bereits die erste Kammerversammlung stattfinden. Die Landesregierung unterstützt die Pflegekammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Mio. Euro über drei Jahre. Danach finanziert die berufständische Vertretung ihren Arbeitsaufwand durch Beiträge ihrer Pflichtmitglieder selbst.

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