Ausserklinische Intensivpflege in DE: Neue Richtlinie soll Situation der Betroffenen verbessern

Zehntausende auf ausserklinische Intensivpflege angewiesene Menschen in Deutschland sollen künftig besser versorgt, nach Möglichkeit von der Beatmungspflicht früher entwöhnt werden. Zugleich sollen bislang heftig kritisierte Geschäftspraktiken verhindert werden.

beatmung

Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer neuen Richtlinie festgelegt, die allerdings erst ab 2023 wirksam werden wird. Eine besonders wichtige Neuerung im Vergleich zum bisherigen Leistungsanspruch besteht darin, bei beatmungspflichtig eingestuften Patient*innen „sehr frühzeitig und regelmäßig“ zu überprüfen, ob eine Entwöhnung von der Beatmung medizinisch wieder möglich istt. Dies würde viel fragwürdiges und unethisches Missbrauchspotenzial künftig vermeiden helfen.

In diesen WGs sei es oft nicht um eine gute und fachlich qualifizierte Versorgung schwerstkranker Menschen gegangen, sondern um Profitmaximierung, denn eine Beatmung bringe einer Einrichtung sehr viel Geld, so der G-BA und bedauert, dass der Gesetzgeber keine qualitätssichernden Vorgaben zu pflegerischen, technischen und baulichen Anforderungen an die neuen Wohneinheiten, in denen beatmungspflichtige Patient*innen betreut werden, gemacht habe. Diese Anforderungen sollen künftig über „Rahmenempfehlungen“ festgelegt und in Verträgen verankert werden.

Eine Kontrolle durch den Medizinischen Dienst mindestens einmal im Jahr ist künftig gesetzlich vorgeschrieben. Diese potenziellen bürokratischen Hürden lösen vor allem bei jenen Betroffenen und deren Familien Ängste aus, wo die häusliche Betreuung bereits jetzt sehr gut funktioniert …

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