Jahresausgleich 2016 bis Ende Juni einreichen: (Viel) Geld zurück vom Finanzamt !

geldsparen

Insbesondere „Selbstzahler“ und private Zuzahler unter den zehntausenden PflegeheimbewohnerInnen in Österreich – aber auch zu den Heimkosten finanziell zuschießende Angehörige – können sich im „Jahresausgleich“ (Amtsdeutsch: Arbeitnehmerveranlagung) viel Steuer vom Finanzamt zurückholen – ohne Selbstbehalt, denn PflegegeldbezieherInnen gelten im Steuerrecht als zu 25% behindert…

pflegedaheim

Sie haben als pflegende/r Angehörige/r finanzielle Aufwendungen für ein pflegebedürftiges Familien-mitglied – im Heim (z.B. durch Zuzahlung) oder zu Hause (etwa weil Pension und Pflegegeld der/des Pflegebedürftigen nicht ausreichen) – zu tragen? Dann sollten Sie sich im „Jahresausgleich“ (auch rückwirkend bis zum Jahr 2012 möglich!!) viel Steuer vom Finanzamt zurückholen, rät Buchhaltungs-Expertin Gabi Meixner.

Hier finden Sie deren Vortrag und erläuternde Beilagen – sowie Kontaktdaten fü Ihre Anfragen:

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