Deutschland lockert Arbeitsrecht während Corona-Krise: 12-Stundentag in der Pflege möglich

Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Bundesarbeitsministerium mit einer  Verordnung das Arbeitszeitgesetz mit Wirkung ab 10. April 2020 gelockert.

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Ziel der Verordnung ist eine erleichterte Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Regelungsinhalt sind längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten und eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsbeschäftigung-Vverbotes. Die Verordnung ist (vorläufig) bis zum 31. Juli 2020 befristet.
Die wesentlichen Regelungen im Überblick:
•    mögliche Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden
•    mögliche Verlängerung der Wochenarbeitszeit in dringenden Ausnahmefällen über 60 Stunden hinaus
•    Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden
•    Aufhebung des Beschäftigungsverbots an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten
•    Gewährung des Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag innerhalb von acht statt zwei Wochen

Ausnahmeregelung für wirkliche Notfälle

Die Verlängerung der täglichen und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist nur als befristete Ausnahmeregelung für Notfälle gedacht und darf nur dann erfolgen, wenn sie nicht durch vorausschauende organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann. Andernfalls drohen vermehrte Pflegefehler infolge Übermüdung des Personals und eine Gefährdung der Patientensicherheit, warmte die Pflegekammer Rheinland-Pfalz.

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