In Österreichs Haftanstalten werden tausende Insassen fachlich betreut und versorgt. Aufgrund des sehr speziellen und nicht ungefährlichen Arbeitsumfelds ist eine enge Zusammenarbeit der Pflegefachkräfte mit der Justizwache unerlässlich.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist für die Betreuung und Versorgung der inhaftierten Personen zuständig. Dieses Aufgabenfeld ist sehr herausfordernd und komplex und umfasst
- die Unterstützung und Anleitung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens,
- die Vorbereitung und Ausgabe von Medikamenten und Suchtmittel-Ersatz,
- Hilfestellung bei gesundheitlichen und psychischen Problemen,
- Durchführung von Therapien, Behandlungen und Wundmanagement.
- Die Gefängnispflege ist dabei gemeinsam mit Justizwachebeamten unmittelbarer Ansprechpartner. Zusätzlich sorgt sie
- für die Bestellung und Verwaltung von Verbrauchsmaterialien,
- die Einhaltung der hygienischen Richtlinien sowie
- für die Gebarung und Verwaltung von Medikamenten.
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Die „Einsatzgruppe“ steht der Justizwache als Spezialeinheit für besondere Gefahrensituationen zur Verfügung. Sie kommt zum Einsatz u.a. bei Raufhandel unter Insassen, Suizidversuchen, gewalttätigen, aggressiven und psychischen Ausnahmesituationen, Ausführung und Begleitung gefährlicher Insassen (zB Terroristen), Geiselnahmen und anstaltsübergreifenden Großvisitierungen. Für die Aufnahme muss ein Eignungstest absolviert werden. Die Ausbildung umfasst erweiterte Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Deeskalationsmanagement, Waffentechnik, Einsatztaktik, Nahkampf, Humanwissenschaften.
Obwohl die professionelle Pflege und die Justizwache unterschiedliche Berufsgruppen darstellen, verfolgen sie gemeinsame Ziele: Sicherheit, Betreuung, Versorgung.
>> Näheres im Beitrag: „Überfüllte Gefängnisse verschärfen Fachkräftemangel: Pflegende in Österreichs Strafvollzug fordern Reformen“