Häusliche Betreuung in Niedersachsen: Helfende Nachbarn oder Student*innen werden ab 2022 anerkannt und somit von der Pflegekasse bezahlt

Die bundesweiten Pflegekassen erstatten für unterstützende Dienstleistungen im Haushalt von pflegebedürftigen Personen die Kosten von bis zu 125 Euro monatlich, sofern die Helfenden vom jeweiligen Bundesland anerkannt sind. Dies wird in Niedersachsen ab 2022 möglich sein.
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Pflegebedürftige Menschen sollen mehr Unterstützung im häuslichen Alltag bekommen. Das sieht eine neue Verordnung der niedersächsischen Landesregierung ab 2022 vor. Demnach könnten auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen sowie gewerblich tätige Einzelpersonen als „unterstützende Personen“ anerkannt und gegen Entgelt im hauswirtschaftlichen Umfeld tätig werden.

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Für Sozialministerin Daniela Behrens würden diese Angebote einige Vorteile mich sich bringen: „Pflegebedürftige müssen betreut und beaufsichtigt, ihre Tage gestaltet werden. Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Hierfür braucht es vor allem Menschen mit Zeit und Empathie.“

Die Pflegekassen erstatten für haushaltsnahe Dienstleistungen den „Entlastungbetrag“ von bis zu 125 Euro monatlich (§ 45 a Abs. 1 SGB XI) – unter der Voraussetzung, dass die Leistungen von durch das jeweilige Bundesland anerkannten Personen oder Diensten erbracht wurden. Die Antrags- und Anerkennungsverfahren sollen nach Inkrafttreten der Verordnung durch das Landessozialamt NDS bearbeitet werden.

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