Die seit 2020 erfolgreich laufenden Schulversuche (wir berichteten) sollen mit dem neuen Gesetz ab dem Schuljahr 2023/24 ins Regelschulwesen übernommen werden. Mit den neuen berufsbildenden höheren Schulen plant die Regierung bis zu 8.000 zusätzliche Ausbildungsplätze bundesweit zu schaffen.
Am 11. Oktober stimmte der Unterrichtsausschuss des Nationalrats einstimmig einer Regierungsvorlage zu, mit der Höhere Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung und neue dreijährige Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung im Regelschulwesen geschaffen werden sollen. Starten sollen die neuen Schulformen und deren Kooperationen mit Gesundheitseinrichtungen ab dem Schuljahr 2023/24, erklärte Bildungsminister Martin Polaschek dem Ausschuss die Dringlichkeit der Beschlussfassung. „Mit der Regierungsvorlage wird ein wichtiger Punkt der Pflegereform umgesetzt“, so Polaschek. Der Bund steuere für die neuen Schulformen nächstes Jahr 47 Mio. € bei, bis 2027 seien insgesamt 357 Mio. € für die neue Pflegeausbildung eingeplant.
Trotz ihrer Zustimmung äußerten SPÖ, FPÖ und NEOS aber einige Kritik: Zentrale Fragen zur Umsetzung der neuen Schulformen, etwa zu Lehrpersonal und Pflichtpraktika, seien nicht ausreichend behandelt worden.
Lückenlose Pflegeausbildung
Laut Gesetzesentwurf (1696 d.B.) sollen die 2020 als Schulversuch gestarteten fünfjährigen „Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung“ (HLSP) zu regulären Berufsbildenden Höheren Schulen mit Maturaabschluss werden. Mit dieser neuen Schulform will man die Lücke am Bildungsweg für 14- bis 15-Jährige im Pflegebereich schließen, erläuterte Sibylle Hamann (Grüne).
Eine weitere Möglichkeit der Ausbildung zur Pflege(fach)assistenz bieten laut Entwurf künftig dreijährige Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung, die die bestehenden Fachschulen für Sozialberufe ergänzen. Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Erfüllung der ersten acht Jahre der allgemeinen Schulpflicht. Sie sollen auch berufsbegleitend absolviert werden können.
Kooperationen mit Gesundheitseinrichtungen für Praktika erforderlich
Durch verpflichtende Kooperationen der neuen Schulen mit Einrichtungen der Gesundheitsausbildung werde das hohe Niveau in der heimischen Pflegeausbildung erhalten, unterstrich Bildungsminister Polaschek. Entsprechende Kooperationsverträge seien noch abzuschließen, zur genauen Standortwahl der HLPS und Fachschulen könne er daher noch nichts sagen.
Missfallen an der weitergeführten Praxis der Gesundheitsausbildung, dass negativ beurteilte Praktika nicht wiederholt werden dürfen, äußerten die SPÖ-Mandatarinnen Petra Tanzler und Nurten Yilmaz. Den Appell von Yilmaz, bei den neuen Schulformen Wiederholungen der Berufspraktika zu ermöglichen, wies Minister Polaschek aber mit dem Hinweis zurück, dem Gesundheitsministerium sei die Beibehaltung der erprobten Praktikumsregelungen ein großes Anliegen gewesen.
Für die nötige Ausstattung mit entsprechend qualifiziertem Lehrpersonal in der Pflegeausbildung sei schon aufgrund der bisherigen Schulversuche vorgesorgt, versicherte Polaschek. Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, würden keinesfalls von den Krankenanstalten „abgezogen“, sondern könnten im Rahmen der Kooperationen mit den Bildungseinrichtungen „ergänzend zum Beruf“ unterrichten. Gänzlich lösen lasse sich der Pflegenotstand mit der Ausbildungsreform nicht, hielt Tanzler mit Verweis auf die Rahmenbedingungen des Pflegeberufs fest, „es braucht Verbesserungen der Arbeitssituation“.