Einen ersten, wenn auch winzig kleinen Schritt in Richtung Anerkennung und finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen hat der Sozialausschuss des Parlaments beschlossen: Ab Mitte 2023 gibt es einen jährlichen Bonus von 1.500 Euro ab Pflegestufe 4. Eine Geste – nicht mehr.
Ab Pflegestufe 4 erhält die häusliche Hauptpflegeperson eine jährliche „Sonderzuwendung“ in der Höhe von 1.500 Euro. Auf Antrag soll dieser Bonus auch an Pensionist*innen ausbezahlt werden; für diese ist eine Einkommensgrenze von durchschnittlich 1.500 Euro netto vorgesehen. Das zu Jahresbeginn 2022 gestartete Pflegereform-Paket umfasst – wie berichtet – insgesamt 20 Maßnahmen mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
„Modell Burgenland“ (noch) kein Bundesthema
Blickt man dagegen ins Burgenland – wo hunderte pflegende Angehörige bereits erfolgreich angestellt und mit 1.700 Euro netto monatlich angemessen entlohnt und sozial abgesichert werden (>wir berichteten mehrfach) – so wirkt der jetzt beschlossene „Bonus“(?) des Bundes geradezu lächerlich. Denn diesess Almosen ist nicht pensionswirksam und schützt pflegende Angehörige keinesfalls vor der Armutsfalle, wenn sie ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben müssen. Zudem ist nur etwa jede/r dritte pflegende Angehörige überhaupt bezugsberechtigt, da sich die große Mehrheit der häuslich betreuten Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 1 bis 3 befindet.
Kommentar
„Reform“ bedeutet nicht das Verteilen von Almosen, Herr Sozialminister! Bund und Länder ersparen sich durch das – finanziell riskante – Engagement hunderttausender pflegender Angehöriger alljährlich einen zweistelligen Milliardenbetrag. Es ist daher nur recht und billig, einen Teil davon zur sozialen Absicherung der pflegenden Angehörigen bereit zu stellen und das „Modell Burgenland“ bundesweit auszurollen.
Dominik M. Hofer