DIP-Studie: Pflegerische Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus – wie gut läuft es damit im Alltag?

Das Projekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ startet bundesweit mit acht Krankenhäusern, um Erkenntnisse im Hinblick auf die pflegerische Qualität, die Zusammenarbeit im Krankenhaus und einen zukünftigen Handlungsrahmen für den Umgang mit den Vorbehaltsaufgaben zu gewinnen.

Mit dem Pflegeberufegesetz sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. D.h., diese Aufgaben dürfen nur noch von Personen ausgeübt werden, die über eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson verfügen. In der Praxis wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) nun mit diessem Projekt.

Das PflBG regelt im § 4 u.a. die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Allerdings gelten die Vorbehaltsaufgaben nur in beruflichen Kontexten, d.h. pflegende Angehörige können weiterhin die pflegerische Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen planen und organisieren.

Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um diejenige pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist. Zugleich soll mit der gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht werden, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen Praxisfeldern nur noch durch entsprechend ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden darf.

Was bedeutet dies nun für die aktuelle Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus? Welche Konsequenzen haben die Vorbehaltsaufgaben für die Zusammenarbeit im Krankenhaus und für die Kooperation mit weiteren Einrichtungen etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus? Welche Erfahrungen liegen in den Klinken bereits vor? Im Rahmen des Projektes VAPiK sollen diese Fragen bis zum Ende des Jahres beantwortet und ein Handlungsrahmen entwickelt werden, der zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit in den Krankenhäusern beitragen soll. Begleitend zum Projekt ist nun auch die Website www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de online gegangen. Hier werden nach und nach auch Informationen zu VAPiK und weiteren Themenfeldern rund um die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben bereitgestellt.

Hinweis der Red.:

>Für Interessierte lohnt sich ein Blick nach Frankreich. 


Weitere Informationen:  https://www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de

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