Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf: Förderung bis 2030 verlängert

Der GKV-Spitzenverband hat die >Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Mitarbeitende geändert und mit 09. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Einem aktuellen Newsletter des >Paritätischen Gesamtverbandes zufolge wurde der Förderzeitraum bis 2030 verlängert. Zudem wurden die jeweiligen Förderungen in ihrer Höhe modifiziert und an das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ (PUEG) sowie an das ebenfalls neue  „Pflegestudiumstärkungsgesetz“ (PflStudStG) angepasst.

image_pdfimage_print